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< Editorial zum RGH-Newsletter vom 28.4.2018
04.05.2018 / Ressort Haus

Grillen im Hof der RGH


Das Wetter lockt bei den milden bis sommerlichen Temperaturen inzwischen ins Boot und gelegentlich auch danach an den Grill. Die Geselligkeit soll nicht verhindert werden, aber es braucht Rücksichtnahme auf unsere Gaststätte. In den vergangenen Wochen wurde mehrfach in direkter Nähe zu unserer Terrasse gegrillt. Der entstehende Rauch ist für die Gäste auf der Terrasse unangenehm. Je nach Windverhältnissen zieht der Rauch auch ins Bootshaus. Beides gilt es zu vermeiden! Bitte platziert den Grill nicht direkt am Bootshaus und nicht im Bereich unterhalb der Terrasse. Unser Hof bietet ausreichend Platz, um ohne Störung anderer zu grillen. Wenn das Wetter unerwartet umschlägt, ist ein Weiterbetrieb des Grills in den Bootshallen oder "auf der Türschwelle" in die Bootshalle untersagt. Ein Gasgrill funktioniert schließlich auch im Regen wunderbar. Durch Grillen in den Hallentoren wird das gesamte Bootshaus und auch die Räume der Gaststätte eingenebelt. Der Grillgeruch hält sich tagelang und ist nicht hinnehmbar. Bitte nehmt Rücksicht durch Einhaltung der "Grilldisziplin", damit wir noch lange Freude an unserem Grill haben.