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< Rudern gegen Krebs am: Ausbilder und weitere Helfer gesucht
10.06.2011 / Ressort Breitensport

Nutzung der Boote der RGH


Wir, der Vorstand der Ruderabteilung, weisen nochmals daraufhin, das  Boote nur genutzt werden dürfen wenn die/der Ruderer bzw. die Mannschaft die entsprechende Erlaubnis hat, das Boot zu nutzen. Diese wird im elektronischen Fahrtenbuch (efa) angezeigt. Bei dieser Einteilung werden der Leistungsstand und die geruderten Kilometer berücksichtigt. Die Einteilung im Fahrtenbuch dient nicht zuletzt zur Sicherheit des Ruderers. Einige Mitglieder setzen sich über die efa-Meldung hinweg und nutzen das eigentlich für sie gesperrte Material trotzdem. Unser Bootsmaterial ist teuer und muss behutsam behandelt werden, wollen wir uns noch lange daran erfreuen. Durch unsachgemäße Benutzung sind dieses Jahr schon sehr viele Schäden entstanden, die mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand wieder repariert werden müssen. Auch fehlen diese Boote dann für die Zeit der Reparatur in unserem Ruderbetrieb. Wir werden die einzelnen Ruderer die sich schon mehrfach über diese Nutzungsregeln hinweggesetzt haben persönlich ansprechen und nochmals darauf hinweisen. Sollte dies nicht genügen, so werden wir auch Ruderverbote aussprechen. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis. Johannes Breitenbach, Leiter Sport