Werde jetzt Mitglied der RGH
Der Aufnahmeantrag
Wir freuen uns, dich schon bald in unserem Verein willkommen heißen zu dürfen.
Die Datenerfassung für die Aufnahmeantrag erfolgt über ein Online-Formular. Der Aufnahmeantrag wird dir anschließend per E-Mail zugestellt. Bitte prüfe alle Angaben und sende uns den von allen Personen unterschriebenen Aufnahmeantrag per E-Mail Post zu.
Beitragsordnung der RGH-Ruderabteilung
Beschluss der Abteilungsversammlung vom 19. März 2026.
Die heute gültigen Beiträge wurden im März 2015 und im März 2026 um jeweils 8 % erhöht.
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag | Aufnahme-Gebühr | |
|---|---|---|---|
| 1. | Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 103 € | 25 € |
| 2. | Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 140 € | 25 € |
| 3. | Schüler, Studenten, Azubis | 173 € | 50 € |
| 4. | Unterstützende Mitglieder | 162 € | 50 € |
| 5. | Ausübende Mitglieder | 329 € | 50 € |
| 6. | Auswärtige Mitglieder (Wohnort über 50 Kilometer entfernt) | 70 € | keine |
- Die Einstufung als Schüler, Student oder Azubi erfolgt befristet nach Vorlage eines Nachweises.
- Während des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) besteht die Mitgliedschaft beitragsfrei weiter.
- Neue Mitglieder aus anderen Rudervereinen zahlen keine Aufnahmegebühr.
- Mitglieder nach § 6 f) und g) der Satzung der RGH (Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder) sind von der Beitragspflicht und von der Zahlung erhobener Umlagen (nach § 7 der Satzung der RGH) befreit.
- In Fällen besonderer Härte kann der Abteilungsvorstand ein Mitglied auf dessen Antrag hin von der Beitragspflicht und zu erhebenden Umlagen (nach § 7 der Satzung der RGH) vorübergehend ganz oder teilweise befreien.
Der Familienbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
| Mitgliedschaft | Beitragssatz | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| 1. Mitglied | 100 % | Ausübend: 329 € |
| 2. Mitglied | 50 % | Ausübend: 165 € Unterstützend: 81 € |
| 1. und 2. Kind | 25 % | 82 € |
| weitere Kinder | beitragsfrei | |
- Für direkte Angehörige von RGH-Mitgliedern wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Kinder von RGH-Mitgliedern können bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld) als Familienmitglieder aufgenommen werden.
- Die Familienmitgliedschaft endet automatisch im Beitragsjahr nach Vollendung des 25. Lebensjahres.