Werde jetzt Mitglied der RGH
Der Aufnahmeantrag
Wir freuen uns, dich schon bald in unserem Verein willkommen heißen zu dürfen.
Die Datenerfassung für die Aufnahmeantrag erfolgt über ein Online-Formular. Der Aufnahmeantrag wird dir anschließend per E-Mail zugestellt. Bitte prüfe alle Angaben und sende uns den von allen Personen unterschriebenen Aufnahmeantrag per E-Mail Post zu.
Beitragsordnung der RGH-Ruderabteilung
Beschluss der Abteilungsversammlung vom 12. März 2020.
Die heute noch gültigen Beiträge wurden im März 2015 um 8 % erhöht. Die letzte Beitragserhöhung lag zu diesem Zeitpunkt 4 Jahre zurück.
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag | Aufnahme-Gebühr | |
1. | Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 95 € | 25 € |
2. | Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 130 € | 25 € |
3. | Schüler, Studenten, Azubis | 160 € | 50 € |
4. | Unterstützende Mitglieder | 150 € | 50 € |
5. | Ausübende Mitglieder | 305 € | 50 € |
6. | Auswärtige Mitglieder (Wohnort über 50 Kilometer entfernt) | 65 € | keine |
- Die Einstufung als Schüler, Student oder Azubi erfolgt befristet nach Vorlage eines Nachweises.
- Während des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) besteht die Mitgliedschaft beitragsfrei weiter.
- Neue Mitglieder aus anderen Rudervereinen zahlen keine Aufnahmegebühr.
- Die Umkleideräume sind aus Sicherheitsgründen durch eine elektronische Schließanlage gesichert. Der Kostenbeitrag für den Türcode ist in der Aufnahmegebühr enthalten.
- Mitglieder nach § 6 f) und g) der Satzung der RGH (Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder) sind von der Beitragspflicht und von der Zahlung erhobener Umlagen (nach § 7 der Satzung der RGH) befreit.
- In Fällen besonderer Härte kann der Abteilungsvorstand ein Mitglied auf dessen Antrag hin von der Beitragspflicht und zu erhebenden Umlagen (nach § 7 der Satzung der RGH) vorübergehend ganz oder teilweise befreien.