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Werde jetzt Mitglied der RGH

Der Aufnahmeantrag

Wir freuen uns, dich schon bald in unserem Verein willkommen heißen zu dürfen.

Die Datenerfassung für die Aufnahmeantrag erfolgt über ein Online-Formular. Der Aufnahmeantrag wird dir anschließend per E-Mail zugestellt. Bitte prüfe alle Angaben und sende uns den von allen Personen unterschriebenen Aufnahmeantrag per E-Mail Post zu.

Aufnahmeantrag

Beitragsordnung der RGH-Ruderabteilung

Beschluss der Abteilungsversammlung vom 19. März 2026.

Die heute gültigen Beiträge wurden im März 2015 und im März 2026 um jeweils 8 % erhöht.

  Mitgliedschaft                                                                                             Jahresbeitrag       Aufnahme-Gebühr
1. Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 103 € 25 €
2. Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 140 € 25 €
3. Schüler, Studenten, Azubis 173 € 50 €
4. Unterstützende Mitglieder 162 € 50 €
5. Ausübende Mitglieder 329 € 50 €
6. Auswärtige Mitglieder (Wohnort über 50 Kilometer entfernt) 70 €

keine

  • Die Einstufung als Schüler, Student oder Azubi erfolgt befristet nach Vorlage eines Nachweises.
  • Während des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) besteht die Mitgliedschaft beitragsfrei weiter.
  • Neue Mitglieder aus anderen Rudervereinen zahlen keine Aufnahmegebühr.
  • Mitglieder nach § 6 f) und g) der Satzung der RGH (Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder) sind von der Beitragspflicht und von der Zahlung erhobener Umlagen (nach § 7 der Satzung der RGH) befreit.
  • In Fällen besonderer Härte kann der Abteilungsvorstand ein Mitglied auf dessen Antrag hin von der Beitragspflicht und zu erhebenden Umlagen (nach § 7 der Satzung der RGH) vorübergehend ganz oder teilweise befreien.

Der Familienbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Mitgliedschaft Beitragssatz Jahresbeitrag
1. Mitglied 100 %

Ausübend: 329 €
Unterstützend: 162 €

2. Mitglied 50 % Ausübend: 165 €
Unterstützend: 81 €
1. und 2. Kind 25 % 82 €
weitere Kinder beitragsfrei
  • Für direkte Angehörige von RGH-Mitgliedern wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
  • Kinder von RGH-Mitgliedern können bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld) als Familienmitglieder aufgenommen werden.
  • Die Familienmitgliedschaft endet automatisch im Beitragsjahr nach Vollendung des 25. Lebensjahres.

In der Aufnahmegebühr ist ein Gutschein für ein Funktionsshirt in RGH-Farben enthalten.