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Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Gäste der RGH, in den vergangenen Monaten beobachteten wir vermehrt, dass Fahrzeuge auf der Hoffläche der RGH, der Uni und des WHW geparkt wurden. Ich möchte daher darauf aufmerksam machen, dass auf der gesamten Hoffläche ein ganztägiges Parkverbot gilt und bitte höflichst um dessen Einhaltung. Es gibt um unser Bootshaus glücklicherweise viele Alternativen, um sein Fahrzeug abzustellen, wie zum Beispiel:
Ebenfalls sind die Parkplätze auf der Rampe ausgenommen, da diese im Rahmen des Pachtvertrags für das Gaststättenpersonal vorgesehen sind. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste oder Kursteilnehmer auf diese bestehende Regelung hin. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit rudersportlichen Grüßen Sönke Hartung-Rey
21.08.2015 /
Vereinsleben
Parken im Hof der RGH
Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Gäste der RGH, in den vergangenen Monaten beobachteten wir vermehrt, dass Fahrzeuge auf der Hoffläche der RGH, der Uni und des WHW geparkt wurden. Ich möchte daher darauf aufmerksam machen, dass auf der gesamten Hoffläche ein ganztägiges Parkverbot gilt und bitte höflichst um dessen Einhaltung. Es gibt um unser Bootshaus glücklicherweise viele Alternativen, um sein Fahrzeug abzustellen, wie zum Beispiel:
- auf dem Parkplatz vor dem Bootshaus (abends kostenlos),
- auf den Parkflächen entlang der Schurmanstraße gegenüber dem Ethianum-Gelände,
- auf dem Parkstreifen entlang dem Iqbal-Ufer/B37 gleich zwischen Bootshaus und Neckar,
- sowie auf nahezu allen das Bootshaus umgebenden Nebenstraßen, mit Ausnahme der wenigen Anwohnerparkflächen direkt am Thermalbad.
Ebenfalls sind die Parkplätze auf der Rampe ausgenommen, da diese im Rahmen des Pachtvertrags für das Gaststättenpersonal vorgesehen sind. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste oder Kursteilnehmer auf diese bestehende Regelung hin. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit rudersportlichen Grüßen Sönke Hartung-Rey