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21.08.2015 / Vereinsleben

Parken im Hof der RGH


Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Gäste der RGH, in den vergangenen Monaten beobachteten wir vermehrt, dass Fahrzeuge auf der Hoffläche der RGH, der Uni und des WHW geparkt wurden. Ich möchte daher darauf aufmerksam machen, dass auf der gesamten Hoffläche ein ganztägiges Parkverbot gilt und bitte höflichst um dessen Einhaltung. Es gibt um unser Bootshaus glücklicherweise viele Alternativen, um sein Fahrzeug abzustellen, wie zum Beispiel:
  • auf dem Parkplatz vor dem Bootshaus (abends kostenlos),
  • auf den Parkflächen entlang der Schurmanstraße gegenüber dem Ethianum-Gelände,
  • auf dem Parkstreifen entlang dem Iqbal-Ufer/B37 gleich zwischen Bootshaus und Neckar,
  • sowie auf nahezu allen das Bootshaus umgebenden Nebenstraßen, mit Ausnahme der wenigen Anwohnerparkflächen direkt am Thermalbad.
Bitte nutzen Sie diese. Andere Vereine in der Innenstadt haben deutlicher weniger Parkmöglichkeiten als wir. In der Vergangenheit wurde das Parken auf der Hoffläche für Trainer und Übungsleiter geduldet. Dieser ursprünglich kleine Personenkreis hat sich inzwischen eigendynamisch auch auf Mitglieder erweitert, die während der Ausübung des Sports und anschließenden Restaurantbesuchs - auch an stark frequentierten Abenden - unseren Hof als Parkplatz nutzen und hierbei sogar die Stellflächen für unsere Bootswagen beanspruchten. Ich sehe mich daher nun gezwungen, die ursprüngliche Regelung wiederherzustellen und die Einhaltung des Parkverbots für alle Mitglieder und Gäste, unabhängig ihrer ehrenamtlichen Betätigung im Verein, einzufordern. Ich weise darauf hin, dass die RGH keine Haftung für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt, die entgegen dem ausgesprochenen Parkverbot im Hof abgestellt werden. Von dem Parkverbot ausgenommen sind selbstverständlich all diejenigen, die den Hof zum Be- oder Entladen befahren, sowie alle Fahrzeuge der RGH.
Ebenfalls sind die Parkplätze auf der Rampe ausgenommen, da diese im Rahmen des Pachtvertrags für das Gaststättenpersonal vorgesehen sind. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste oder Kursteilnehmer auf diese bestehende Regelung hin. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit rudersportlichen Grüßen Sönke Hartung-Rey