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< Editorial zum RGH-Newsletter vom 7.4.2016
Zum Beginn der Rudersaison möchte ich vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass auf der gesamten Hoffläche ein ganztägiges Parkverbot gilt und bitte höflichst um dessen Einhaltung. Es gibt um unser Bootshaus glücklicherweise viele Alternativen um sein Fahrzeug abzustellen, wie zum Beispiel:
08.04.2016 /
Ressort Haus
Parken im Hof der RGH
Zum Beginn der Rudersaison möchte ich vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass auf der gesamten Hoffläche ein ganztägiges Parkverbot gilt und bitte höflichst um dessen Einhaltung. Es gibt um unser Bootshaus glücklicherweise viele Alternativen um sein Fahrzeug abzustellen, wie zum Beispiel:
- auf dem Parkplatz vor dem Bootshaus (abends kostenlos),
- auf den Parkflächen entlang der Schurmanstraße gegenüber dem Ethianum-Gelände,
- auf dem Parkstreifen entlang dem Iqbal-Ufer/B37 gleich zwischen Bootshaus und Neckar,
- sowie auf nahezu allen das Bootshaus umgebenden Nebenstraßen, mit Ausnahme der wenigen Anwohnerparkflächen direkt am Thermalbad.
Sönke Hartung-Rey