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< Editorial zum RGH-Newsletter vom 7.4.2016
08.04.2016 / Ressort Haus

Parken im Hof der RGH


Zum Beginn der Rudersaison möchte ich vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass auf der gesamten Hoffläche ein ganztägiges Parkverbot gilt und bitte höflichst um dessen Einhaltung. Es gibt um unser Bootshaus glücklicherweise viele Alternativen um sein Fahrzeug abzustellen, wie zum Beispiel:
  • auf dem Parkplatz vor dem Bootshaus (abends kostenlos),
  • auf den Parkflächen entlang der Schurmanstraße gegenüber dem Ethianum-Gelände,
  • auf dem Parkstreifen entlang dem Iqbal-Ufer/B37 gleich zwischen Bootshaus und Neckar,
  • sowie auf nahezu allen das Bootshaus umgebenden Nebenstraßen, mit Ausnahme der wenigen Anwohnerparkflächen direkt am Thermalbad.
Bitte nutzen Sie diese. Andere Vereine in der Innenstadt haben deutlicher weniger Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Ich weise darauf hin, dass die RGH keine Haftung für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt, die entgegen dem ausgesprochenen Parkverbot im Hof abgestellt werden. Von dem Parkverbot ausgenommen sind selbstverständlich all diejenigen, die den Hof zum Be- oder Entladen befahren, sowie alle Fahrzeuge der RGH. Ebenfalls sind die Parkplätze auf der Rampe ausgenommen, da diese im Rahmen des Pachtvertrags für das Gaststättenpersonal vorgesehen sind. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste oder Kursteilnehmer auf diese bestehende Regelung hin. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit rudersportlichen Grüßen

Sönke Hartung-Rey