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Nachricht

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22.04.2020 / Vereinsleben

Richtigstellung der Nachricht über die Öffnung der Heidelberger Sportanlagen


Der Sportkreis Heidelberg informierte am 21.04.2020 über eine Vereinbarung zur Öffnung der städtischen Sportstätten ab 4. Mai, die zwischen Stadt Heidelberg und Sportkreis Heidelberg getroffen wurde.

Diese Nachricht fand sich ebenfalls in der heutigen Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung auf der Titelseite.

Diese Information ist leider falsch.

Die Corna-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt derzeit bis 15.Juni 2020. Diese kann nicht durch kommulane Regelungen erleichtert werden. Es gibt auch noch keine für die Zukunft bekannte Änderung dieser Verordnung.

Wir können weiterhin nur abwarten, welche Erleichterungen für den Sport im Allgemeinen getroffen werden und inwieweit diese auf den Rudersport Anwendung finden können.

Die RGH ist auf einen eingeschränkten Ruderbetrieb vorbereitet. Sobald wir eine positive Entwicklung sehen und die genauen Regelungen hierfür kennen, werden wir alle Mitglieder über die Möglichkeiten des Ruderns informieren.

Die Nachricht auf der Website des Sportkreis Heidelberg ist inzwischenwieder offline.