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Nachricht

< Richtigstellung der Nachricht über die Öffnung der Heidelberger Sportanlagen
10.05.2020 / Vereinsleben

Regelung zur Öffnung des Bootshauses für den Ruderbetrieb ab 11.05.2020


Am 06. Mai 2020 wurde während der Pressekonferenz der Bundesregierung die bundesweite Wiedereröffnung des Vereinssports unter klaren Regeln angekündigt. Vorangegangen waren intensive Bemühungen unser Spitzen- und Ladessportverbände, um den gesundheitlichen- und gesellschaftlichen Nutzen des Vereinssports in die öffentliche und politische Diskussion zu tragen. Nachdem einzelne Bundesländer bereits eigeninitiativ die Auflagen für den Vereinssport gelockert haben, folgt nun der Versuch einer bundesweit einheitlichen Regelung. Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat unsere Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus entsprechend geändert. Die Verordnung gilt ab Montag, 11. Mai 2020.

Der Rudersport kann, wie alle Freiluftsportarten, unter sehr risikoarmen Bedingungen ausgeübt werden. Dennoch ist die Öffnungs unseres Bootshauses nach über 7 Wochen Zwangspause nur unter strengen Auflagen erlaubt.

Durch den DOSB wurden hierzu „Die zehn Leitplanken des DOSB" für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens veröffentlicht. Diese werden ergänzt um sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbande - in unserem Fall die des Deutschen Ruderverbands.

Für den Ruderbetrieb in der RGH wurden beide Regelungen in die 1. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport überführt, die ab 11. Mai 2020 wirksam wird.

Alle Mitglieder der RGH sind angewiesen, die verhängten Auflagen ohne Ausnahme zu befolgen, um die andauernden und positiv verlaufenden Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht zu behindern. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die verbleibenden Einschränkungen schnellstmöglich komplett erlassen zu können.

Wir sind uns sicher, dass unsere Mitglieder weiterhin die Disziplin hierfür haben.

Doch nun zur wichtigsten Frage: Wann darf wieder in der RGH gerudert werden?
Der freie Ruderbetrieb ist uns grundsätzlich ab Montag, 11. Mai 2020 erlaubt. Zur Einhaltung der 5-Personen-Regel ist jedoch vorab die Reservierung eines Zeitfensters erforderlich. Die Reservierung wird online möglich sein. Wir sind in den letzten Zügen, um das Reservierungssystem auf die jüngsten Entwicklungen anzupassen. Alle Mitglieder werden per E-Mail und Nachricht auf der RGH-Website informiert, sobald das System zur Anmeldung freigegeben ist. Dies wird voraussichtlich am Sonntag abend der Fall sein. Bis dahin bitten wir noch um Geduld.

Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass Lothar Wieler (Chef des Robert Koch-Instituts) nach DPA-Meldung unser bestes Vertrauen genießen sollte, auch wenn seine derzeitige Einschätzung der Situation noch ernüchternd ist. Wir sitzen im gleichen Boot:

Wieler geht davon aus, dass die Abstands- und Hygieneregeln noch viele Monate eingehalten werden müssen, bis es bessere Medikamente und einen Impfstoff gibt. „Wir müssen nach wie vor sehr, sehr wachsam sein.“ Schlafen könne er trotz allem ganz gut, sagte Wieler, auch wenn er seit Wochen nicht im Achter auf dem Wannsee rudern gehen könne.