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31.05.2020 / Vereinsleben

2. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Die 2. Corona-Übergangsregelung, die ab Dienstag, 02. Juni 2020 gültig ist, wurde soeben per E-Mail an alle aktiven Mitglieder der RGH verteilt. Sie steht am Ende dieser Nachricht zum Download bereit.


Wesentliche Änderung:

Rudern auf dem Neckar fällt in Heidelberg nicht mehr unter die Corona-Verordnung Sportstätten, sondern unter die "normale" Corona-Verordnung, da wir uns im öffentlichen Raum aufhalten. Wir sind damit auf dem Wasser der Mannschaft eines Tretbootes gleichgestellt.

Die Mannschaft eines Bootes darf Mitglieder aus höchstens zwei Haushalten umfassen. Damit darf in beliebiger Besetzung im Zweier gerudert werden. Je nach Lebens- und Verwandtschaftsverhältnissen der Mannschaftsmitglieder auch größere Boote.

An Land gilt weiterhin die 1,5 m-Abstands-Regel bis zum Moment des Ablegens und ab dem Moment des Anlegens.

Die Anzahl der sich an Land aufhaltenden Personen ist nicht mehr begrenzt.


Die Woche vom Montag, 01.06. bis einschließlich Sonntag, 07.06.2020 ist eine Übergangsphase:

Einer müssen nur noch in dieser Woche reserviert werden. Ab dem 8. Juni entfällt diese Pflicht.

Andere Boote als Einer müssen nie reserviert werden. Sie können zu jeder Zeit frei genutzt werden.


Die Teilnahme am Sportbetrieb in Mannschaftsbooten obliegt jedem Mitglied in eigener Entscheidung und Verantwortung.

Wir weisen darauf hin, dass führende Virologen die Möglichkeit einer Virus-Infektion über Aerosole aus der Atemluft für möglich halten. Der Rudersport kann, wie alle Freiluftsportarten, unter sehr risikoarmen Bedingungen ausgeübt werden. Ein Restrisiko besteht aber auch im Ruderboot.

Aus diesem Grund ist für unsere minderjährigen Sportler einmalig die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor dem ersten Training im Mannschaftsboot erforderlich. Der Elternbrief ist am Ende der Nachricht verlinkt.