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18.06.2020 / Vereinsleben

3. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Die Landesregierung hat mit der Änderung der Corona-Verordnung ab dem 15. Juni 2020 die Regelungen zum Aufenthalt im Öffentlichen Raum weiter gelockert.

Beim Befahren der öffentlichen Bundeswasserstraße gilt ab sofort:

„Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 […] in einer Gruppe mit […] bis zu zehn Personen gestattet.“

Ab sofort dürfen daher Mannschaftsboote ohne weitere Einschränkungen gerudert werden. An Land gelten weiterhin Einschränkungen, die der angehängten "3. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport" entnommen werden können.