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< 3. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport
30.06.2020 / Vereinsleben

4. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Die Landesregierung hat mit der Änderung der Corona-Verordnung ab dem 1. Juli 2020 die Regelungen zum Aufenthalt im Öffentlichen Raum weiter gelockert und die Regelungen zum Betrieb von Sportstätten neu gefasst.

Ab 1. Juli dürfen unsere Umkleiden und Duschen wieder benutzt werden, wobei der Aufenthalt zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen ist.

Es gelten weiterhin Einschränkungen, die dem Anhang entnommen werden können.