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< Nachbericht Heidelberger Stadtachter 2020
01.11.2020 / Vereinsleben

5. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Mit der Verschärfung der Corona-Verordnung reagiert die Landesregierung auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der rasche Anstieg der Neuinfektionen und die fehlenden Möglichkeiten der Nachverfolgung von Infektionsketten, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage erforderlich. Die Maßnahmen wirken sich auch auf den organisierten Sport aus.

Für den Sportbetrieb der RGH-Ruderabteilung gilt ab 02.11.2020 die "5. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport", die aus der aktuellen „Corona-Verordnung“ abgeleitet wird.

Wir fordern alle Mitglieder auf, die Regelungen konsequent einzuhalten und so einen aktiven Beitrag zur Unterbrechung der Infektionsketten zu leisten.