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< Trainervorstellung: Jonas Gehrig
08.03.2021 / Vereinsleben

Trotz neuer Corona-Verordnung: Keine weiteren Lockerungen für den Rudersport


Nach der am 03. März durchgeführten Ministerpräsidentenkonferenz wurden Lockerungen in verschiedenen Lebensbereichen in Aussicht gestellt - unter anderem auch im Bereich des Sports. Gespannt wurde daher die Aktualisierung der Corona-Verodnung des Landes Baden-Württemberg erwartet, um deren genauen Wortlaut auf die Änderungen für den Rudersport überprüfen zu können.

Am Nachmittag des vergangenen Sonntags wurde (gewohnt kurzfristig) die geänderte Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese Verordnung stellt in der Komplexität alle vorherigen deutlich in den Schatten. Nicht nur die Vielfalt von Ausnahmen und Sonderfällen überrascht, sondern auch die Komplexität durch Koppelung von Regeln, Ausnahmen und Indizenzwert des Stadt- bzw. Landkreises. Im Ergebnis bleiben für den Rudersport leider mehr Fragen offen, als Antworten (oder Lockerungen) zu finden sind.

Den Wortlaut der Regelung streng folgend ist sogar zu befürchten, dass die bisher geltenden Regeln für den Rudersport nicht gelockert wurden, sondern schlimmstensfalls sogar verschärft wurden.

Der Abteilungsvorstand der Ruderabteilung wird daher versuchen, die Auslegung der neuen Corona-VO gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Heidelberg abzustimmen. Bis auf weiteres bleibt daher Individualsport-Regelung bestehen:

Aufenthalt ist draußen zur Bewegung allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt.

Leider sind die erlaubten Rahmenbedingungen unserer Sportausübung aber sehr undurchsichtig. Daher der Hinweis: Die Sportausübung im Rahmen des Individualsports in der RGH erfolgt eigenverantwortlich.