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6. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport
Mit der neuen Corona-Verordnung wird der Sportbetrieb im Freien abhängig von Alter und Infektionsgeschehen im Stadtkreis für größere Personengruppen wieder erlaubt.
Für den Sportbetrieb der RGH-Ruderabteilung gilt ab 16.05.2021 die "6. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport", die aus der aktuellen „Corona-Verordnung“ abgeleitet wird.
In jedem Fall ist die kontaktarme Sportausübung in folgenden Gruppen erlaubt:
- Gemeinsame Sportausübung für bis zu 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten
- Gemeinsame Sportausübung für bis zu 20 Jugendliche bis Einschließlich 13 Jahre
Derzeit (16.05.2021) fällt die Stadt Heidelberg zusätzlich unter die Lockerungen der "Öffnungsstufe 1". Damit ist ebenfalls wieder erlaubt:
- Gemeinsame Sportausübung für bis zu 20 Personen, die einen tagesaktuellen Testnachweis, einen Impfnachweis oder einen max. 6 Monate alten Genesenennachweis vorlegen können.
Die geforderten Nachweise sind vor Betreten des Bootshausgeländes ausschließlich per E-Mail an corona@rgh-heidelberg.de zu übermitteln.
Die geltende Öffnungsstufe kann sich täglich verändern und ist den Bekanntmachungen des Gesundheitsamts zu entnehmen: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/bekanntmachungen.html
Die Testangebote im Stadtgebiet können https://www.heidelberg.de/hd/testangebote+in+heidelberg.html entnommen werden.
Das nächst gelegene Testzentrum findet sich in unmittelbarer Nähe zu unserem Bootshaus:
Testzentrum Qube Bergheim
https://testzentren-q-heidelberg.de/bergheim
Wir fordern alle Mitglieder auf, die Regelungen konsequent einzuhalten und so einen aktiven Beitrag zur Unterbrechung der Infektionsketten zu leisten.