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Nachricht

< Trainervorstellung: Elia Nassar
16.05.2021 / Vereinsleben

6. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Mit der neuen Corona-Verordnung wird der Sportbetrieb im Freien abhängig von Alter und Infektionsgeschehen im Stadtkreis für größere Personengruppen wieder erlaubt.

Für den Sportbetrieb der RGH-Ruderabteilung gilt ab 16.05.2021 die "6. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport", die aus der aktuellen „Corona-Verordnung“ abgeleitet wird.

In jedem Fall ist die kontaktarme Sportausübung in folgenden Gruppen erlaubt:

  • Gemeinsame Sportausübung für bis zu 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten
  • Gemeinsame Sportausübung für bis zu 20 Jugendliche bis Einschließlich 13 Jahre

Derzeit (16.05.2021) fällt die Stadt Heidelberg zusätzlich unter die Lockerungen der "Öffnungsstufe 1". Damit ist ebenfalls wieder erlaubt:

  • Gemeinsame Sportausübung für bis zu 20 Personen, die einen tagesaktuellen Testnachweis, einen Impfnachweis oder einen max. 6 Monate alten Genesenennachweis vorlegen können.

Die geforderten Nachweise sind vor Betreten des Bootshausgeländes ausschließlich per E-Mail an corona@rgh-heidelberg.de zu übermitteln.

Die geltende Öffnungsstufe kann sich täglich verändern und ist den Bekanntmachungen des Gesundheitsamts zu entnehmen: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/bekanntmachungen.html

Die Testangebote im Stadtgebiet können https://www.heidelberg.de/hd/testangebote+in+heidelberg.html entnommen werden.

Das nächst gelegene Testzentrum findet sich in unmittelbarer Nähe zu unserem Bootshaus:

Testzentrum Qube Bergheim
https://testzentren-q-heidelberg.de/bergheim

Wir fordern alle Mitglieder auf, die Regelungen konsequent einzuhalten und so einen aktiven Beitrag zur Unterbrechung der Infektionsketten zu leisten.