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12.06.2021 /
Vereinsleben
7. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport (Stufenplan)
Für den Sportbetrieb der RGH-Ruderabteilung gelten ab dem 08.06.2021 folgende Regelungen, die aus der geltenden „Corona-Verordnung“ des Landes und den beschriebenen Öffnungsstufen abgeleitet werden.
Mit sportlichen Grüßen
Der Abteilungsvorstand Rudern