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07.11.2021 / Vereinsleben

8. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Für den Sportbetrieb der RGH-Ruderabteilung gelten seit dem 28.10.2021 folgende Regelungen, die aus der geltenden „Corona-Verordnung“ des Landes und den beschriebenen Öffnungsstufen abgeleitet werden.

8. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport

Aufgrund der aktuell geltenden Infektionslage befinden wir uns in der "Warnstufe". Die Sportausübung ist daher nur mit 3G-Nachweis erlaubt.

Leider ist die "Alarmstufe" bereits absehbar, sodass in den nächsten Tagen mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist.

Mit sportlichen Grüßen
Der Abteilungsvorstand Rudern