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< Einladung zum Heimspiel der RGH
03.12.2021 / Vereinsleben

9. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport


Für den Sportbetrieb der RGH-Ruderabteilung gelten seit dem 04.12.2021 folgende Regelungen, die aus der geltenden „Corona-Verordnung“ des Landes und den beschriebenen Öffnungsstufen abgeleitet werden.

9. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport

Aufgrund der aktuell geltenden Infektionslage befinden wir uns in der "Alarmstufe II". Die Sportausübung im Freien ist daher nur mit 2G-Nachweis erlaubt. In Innenräumen ist zusätzlich ein 2G+-Nachweis erforderlich, also eine abgeschlossene Grundimmunisierung (Geimpft oder Genesen) innerhalb der letzten 6 Monate, eine "Booster"-Impfung oder ein tagesaktueller Testnachweis.

Wir sind verpflichtet, die 2G-Nachweise anhand des QR-Codes auf den ausgestellten Zertifikaten vor jeder Sportausübung zu überprüfen. Eine personliche Prüfung würde den Individualsport praktisch unmöglich machen. Wir bieten daher an, die Zertifikate per E-Mail an corona@rgh-heidelberg.de zu senden. Wir prüfen die Gültigkeit und dokumentieren das Datum der Ausstellung. Eine erneute Vorlage ist so nicht mehr nötig.

Sofern ein Testnachweis erforderlich ist, muss dieser entweder den anwesenden Übungsleitern zur Prüfung vorgelegt werden oder per E-Mail an corona@rgh-heidelberg.de gesendet werden.

Mit sportlichen Grüßen
Der Abteilungsvorstand Rudern