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24.10.2012 / Wasserstraßen-Informationen

Bitte beachten: Regeln zur Nutzung Städt. Sporthallen Heidelberg


Liebe RGHler,

mit Schreiben vom 23.10.2012 weißt Herr Ferroud vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg auf folgendes hin:

"Die städtischen Sporthallen, dürfen nur von befugten Personen betreten werden.
Die für die Sportstunden verantwortliche Person (Trainer/innen), hat das Gebäude als erstes zu betreten und als letztes zu verlassen.Die verantwortliche Person hat die Aufsichtspflicht für die Sportlerinnen und Sportler übernommen und muss dafür sorgen, dass das Gebäude von der Sportgruppe verlassen wird.
Erst wenn die verantwortliche Person das Gebäude verlassen hat, gilt die Trainingseinheit oder der Wettkampf als beendet.
Dies gilt natürlich auch für die Sportanlagen."

Für die meisten RGHler ist dies sicher eine Selbstverständlichkeit. Doch für alle anderen weißen wir gerne nochmal darauf hin und bitten unsere Übungsleiter inständig und ausdrücklich, die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen. Die RGH versteht sich als verbindlicher Partner. Die Nutzung der Sporthallen der Stadt (wie auch unserer eigenen Einrichtung) sollte jederzeit mit dem gebührenden Respekt vor dem Material erfolgen.

Herzlichen Dank!

Annette Kerstein,
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit RGH,  Abteilung Rudern